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Existenzgründung als Freiberufler

Die Unterscheidung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist nicht immer einfach. Zumal die Freiberufler keine homogene Gruppe sind.

Aber der deutsche Gesetzesgeber hat an dieser Stelle natürlich die passende Definition parat: “Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.” (PartGG – Partnerschaftsgesellschaftsgesetz § 1 Abs. 2)

Wenn mir jetzt jemand noch erklärt, was ich unter “besonderer beruflicher Qualifikation” und unter “schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art” verstehen darf, kann ich den Freiberufler viel besser einordnen. Die genannten Fähigkeiten sollten doch auch andere Berufsgruppen mitbringen, oder?

Zum Glück haben wir noch ein anderes Gesetz, was Licht ins Dunkel bringt:

Einkommensteuergesetz § 18 Abs. 1

Das besagt nämlich, dass Freiberufler in drei Gruppen – Katalogberufe, Katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe (Wissenschaft, Kunst, Erziehung etc.) unterteilt werden. Und dann sind da noch die "neuen freien Berufe". Häh???

Interessanterweise darf selbst der Bundesverband der Freien Berufe nicht bestätigen, welche selbstständige Tätigkeit zu den Freien Berufen zählt und welche nicht. Das obliegt nur dem zuständigen Finanzamt. Es sind alles Einzelfallentscheidungen. Prima, wenigstens einer weiß Bescheid!

Wenn du Freiberufler werden möchtest, solltest du also die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsaufnahme  nicht verpassen. Daraufhin erhältst du vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ... und nach Rückgabe diese Fragebogens eben auch den Bescheid, Freiberufler sein zu dürfen oder eben nicht.

Vorteile eines Freiberuflers

Nachdem wir nun geklärt haben wer darf und wer nicht, wäre vielleicht noch wichtig, dass der Freiberufler:

  • keine Gewerbesteuer zahlt muss
  • kein Gewerbe anmelden muss
  • keine doppelte Buchführung betreiben muss
  • kein Zwangsmitglied in einer Industrie- und Handelskammer (IHK) werden muss
  • mit anderen Freiberuflern eine Partnerschaftsgesellschaft gründen darf
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