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MV Startups Beitragsordnung

§ 1  Grundsatz

§ 2  Beschlüsse

§ 3  Beiträge

§ 4  Stundung und Erlass des Beitrages

§ 5  Fälligkeit und Zahlungsweise

§ 6  Aufnahmegebühr

§ 7  Änderung der Beitragsordnung

§ 8  Inkrafttreten

§ 9  Vereinskonto





§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflich-tungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.





§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.



§ 3 Beiträge

Folgende Mitgliedsformen haben wie folgt Beiträge zu entrichten:

  1. Mitglieder

    Der monatliche Mitgliedsbeitrag für natürliche oder juristische Personen, die vor nicht mehr als fünf Jahren ein Unternehmen gegründet bzw. eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben, sich in Gründung befinden oder die Gründung einer selbstständigen Tätigkeit planen, beträgt 20,- Euro. Über diesen Betrag hinaus haben Mitglieder die Möglichkeit, ihren Jahresbeitrag selbst festzulegen (sofern er über 20,- Euro liegt).

  2. Fördermitglieder

    Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder ohne Stimm- und Funktionsrecht im Verein –natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen, die bereit sind, die Zwecke des Vereins ideell oder materiell zu unterstützen, beträgt 240,- Euro. Über diesen Betrag hinaus haben Fördermitglieder die Möglichkeit, ihren Jahresbeitrag selbst festzulegen (sofern er über 240,- Euro liegt).

  3. Ehrenmitglieder

    Ehrenmitglieder – vom Verein ernannte natürliche Personen, die den Zweck des Vereins in besonderem Maße gefördert haben, mit Stimm- und Funktionsrecht – sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.




§ 4 Stundung und Erlass des Beitrages

  1. Die Mitgliederversammlung entscheidet in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag den Beitrag zu stunden oder zu erlassen.
  2. Der Antrag ist unter Beifügung einer Begründung schriftlich beim Vorstand einzureichen.
 



§ 5 Fälligkeit und Zahlungsweise

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird mit der Annahme des Aufnahmeantrages zum jeweiligen Monatsende fällig.
  2. entfällt
  3. Die Zahlung des Beitrages erfolgt mittels SEPA-Bankeinzug unter Angabe der Mitgliedsnummer.
  4. Alles Weitere regelt die Satzung des MV STARTUPS e.V.




§ 6 Aufnahmegebühr

  1. Neben den Jahresbeiträgen werden keine Aufnahmegebühren erhoben.




§ 7 Änderung der Beitragsordnung

  1. Diese Beitragsordnung wird durch die ordentliche Mitgliederversammlung des MV STARTUPS e.V. beschlossen. Die Mitgliederversammlung befugt den Vorstand, Änderungen der Beitragsordnung durch einstimmigen Beschluss vorzunehmen. Diese Änderungen sind der Mitgliedschaft bekannt zu geben und treten vier Wochen nach Bekanntgabe in Kraft, sofern kein schriftlicher Widerspruch von mindestens 10% der ordentlichen Mitglieder erfolgt. Im Falle eines Widerspruchs sind die Änderungen bis zur nächsten Mitgliederversammlung auszusetzen.




§ 8 Inkrafttreten

  1. Diese Beitragsordnung tritt am 1. Februar 2013 in Kraft.
  2. Die Mitgliederversammlung hat jeweils bis zum Jahresende über die Beitragshöhe zu entscheiden. Sollte ein Beschluss bis zum 31.12. eines jeden Jahres nicht zustande kommen, behält diese Beitragsordnung so lange Gültigkeit, bis ein wirksamer Änderungsbeschluss zustande kommt.




§ 9 Vereinskonto

DKB Deutsche Kreditbank AG Rostock

BLZ  120 300 00

Konto  1 020 148 738



Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

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