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Richtig gründen
will gelernt sein…

Wer eine mitreißende, wirtschaftlich interessante Idee hat, der hält diese heutzutage nicht mehr zurück, sondern tut eins: Er gründet ein Start Up-Unternehmen, die mittlerweile aus dem Boden schießen wie Pilze. Welcher Betrieb auch schwierige Zeiten übersteht, hängt letztlich vom Level der Professionalität ab. Und das heißt: Richtig gründen will gelernt sein.

Eine Übersicht über mögliche Unternehmensformen

Im Grunde geht es bei der Wahl der Unternehmensform nicht etwa nur um die Buchstabenkombination, die sich neben den Firmennamen reiht, sondern es geht ums Geld, ums Recht und um vieles mehr. Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick der Möglichkeiten:

Einzelunternehmen Personengesellschaft Kapitalgesellschaft
Kaufmann
Ein-Personen-GmbH
Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH)
Ein-Personen-AG
Freiberufler
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
GmbH & Co. KG
Partnergesellschaft
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Gesellschaft mit gemeinnützigem Vorhaben (gGmbH)
Limited (Ltd.)
Aktiengesellschaft (AG)
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
eingetragene Genossenschaft (eG)

 

Wer bereits weiß, in welche Sparte das Unternehmen eingruppiert wird, der kann einen Blick auf die Anzahl der gewählten Rechtsformen in Deutschland werfen. Das Statistische Bundesamt hat in diesem Zusammenhang die folgende Statistik veröffentlicht:

  • Einzelunternehmen: Neben den „sonstigen Einzelgewerbetreibenden“ (1.523.240) sind die Angehörigen der freien Berufe mit einer Zahl von 326.239 Spitzenreiter dieser Gruppe.
     
  • Personengesellschaften: Bei den Personengesellschaften führen die Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) mit 205.904 an der Zahl das Feld an. Die GmbH & Co. KG folgt mit 137.658.
     
  • Kapitalgesellschaften: Bei den Kapitalgesellschaften nimmt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit 522.573 den Mammutteil der 553.390 Kapitalgesellschaften in Deutschland ein.

Diese Kriterien entscheiden über die Rechtsform

Wer sich unsicher ist, welche Rechtsform die Geeignete ist, tut gut daran, rechtlichen Rat einzuholen. Wer sich juristisch beraten lässt und die Gründung vom Anwalt durchführen lässt, verhindert, in eine Rechts- oder Steuerfalle zu tappen. Die Gründung vom Anwalt hat darüber hinaus noch weitere Vorteile. Denn neben juristisch verlässlichen Informationen gibt’s detaillierte Antworten auf etwaige Rechtsfragen, Hilfe bei Vertragswerken und alles funktioniert online schnell und einfach.

Wer bereits einschränken möchte, welche Rechtsform es später einmal werden soll, kann diesen Kriterienkatalog nutzen:

  • Entscheidungen und Organisation. Die Frage ist, wer im Betrieb Entscheidungen treffen darf (Gesellschafter, Geschäftsführer, Arbeitnehmer, Aktionäre u.a.) und soll und wer das Unternehmen in seiner Außenrolle vertritt (Vorstandsvorsitzende, Gesellschafter u.a.).
     
  • Haftungsrisiken. Bei der Gründung eines Unternehmens und der Wahl der Rechtsform muss klar sein, wie hoch das Risiko ist, mit seinem persönlichen Vermögen zu haften. Entsprechend kategorisiert wird dann eine Geschäftsform beispielsweise mit beschränkter Haftung gewählt.
     
  • Kapital, Kosten, Gewinn und Verlust. Mit Blick auf die Finanzierung des Unternehmens gibt es grundsätzlich zwei Optionen: (1) Die Finanzierung mit Fremdkapital oder (2) die Finanzierung mit Eigenkapital. Unter die Rubrik „Kosten“ fallen in diesem Zusammenhang vor allem die Steuern, die für die jeweilige Rechtsform anfallen. Auch das Gewinn-und-Verlust-Modell steht in engem Zusammenhang mit der Rechtsform.
     
  • Zukunft. Natürlich mutet es ein wenig vermessen an, bei der Gründung bereits an die Zeit zu denken, in der der Gründer einmal nicht mehr im Unternehmen ist, aber dennoch: Wichtig ist auch, etwaige Nachfolgeszenarien mit Blick auf die Rechtsform auszuweisen bzw. sich die Option offen zu halten, später in eine andere Rechtsform zu wechseln.

Weitere Faktoren, die zum Unter-
nehmensstart wegweisend sein können

Natürlich herrscht gerade bei jungen Unternehmen und Gründern oft das Try-and-Error-Prinzip. Allerdings gibt es einige Stellschrauben, die – bereits in der Anfangsphase richtig gestellt – das Risiko des Scheiterns minimieren und darüber hinaus verhindern, dass unnötig Kosten entstehen. Diese Punkte sollten im Vorfeld erledigt und geklärt sein:

  1. Der Businessplan, die Bibel eines jeden jungen Betriebs, sollte mit Herz, Verstand und in aller Ruhe aufgesetzt werden. Er enthält unter anderem Informationen zur Idee, zu Marketing-Maßnahmen, eine Markt- und Wettbewerbsanalyse und eine Analyse der Chancen und Risiken. Es hilft nichts, hier  umfangreiche Recherchen wegzulassen, denn womöglich setzt das Unternehmen ohne eben diese Nachforschungen in einem Geschäftsfeld an, das zum Scheitern verurteilt ist. Natürlich sind auch die hier verankerten Maßnahmen zur Finanzierung des Vorhabens von essentiell wichtiger Bedeutung.
     
  2. Richtig gründenNeben der ausgiebig erläuterten Information zur Rechtsform muss auch geklärt werden, welche Anmeldungen Pflicht sind, ob der Betrieb, das Produkt, die Marke oder der Firmenname in irgendeiner Weise geschützt werden sollte und welche Versicherungen anfallen. Tipp: Wer Versicherungen abschließt, sollte bereits ein Geschäftskonto eingerichtet haben. Auch das Vertragswesen sollte einmal professionell aufgesetzt worden sein.
     
  3. Nun beginnt all das, was nur zu einfach unter dem Begriff „Außenwirkung“ zusammengefasst wird. Ist geklärt, dass Markenname, Firmenname oder eine Wort-Bild-Marke einschränkungsfrei (d.h. ohne die Rechte Dritter zu verletzten) verwendet werden darf, kann es daran gehen, das Logo zu kreieren, eine Online-Präsenz nebst Social Media-Kanälen aufzusetzen und der Firma ein einheitliches Look and Feel zu geben.

Abbildung: pixabay.com © FirmBee (CC0 Public Domain)

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