Ein Start-up Unternehmen hat mit vielen Dingen gleichzeitig zu kämpfen. Entwicklung der Idee, Prüfung des Marktes, Analyse der Alleinstellungsmerkmale, regionale Mitbewerber oder Mitbewerber im Internet, Erstellung des Business Case, Suche nach Investoren, all das sind nur einige Punkte, die einen Unternehmensgründer beschäftigen. Schlüssel für alles ist am Ende der Business Case, der Investoren überzeugen muss. Erfreulicherweise sind Betreiber eines Start-ups heute nicht mehr auf Banken angewiesen, die innovativen Ideen eher unaufgeschlossen gegenüberstehen. B2B-Plattformen oder auch B2C-Plattformen bringen die Gründer mit Menschen zusammen, die neue Geschäftsideen fördern und auch begleiten wollen. Dennoch muss auch in diesem Fall der Business Case schlüssig sein, der Ertrag sollte irgendwann die Kosten übersteigen.
Natürlich verbindet man mit dem Begriff Start-up in erster Linie Online-Business. Genau genommen handelt es sich jedoch dabei um eine schlichte Geschäftsgründung, unabhängig davon, ob das Unternehmen ausschließlich, teilweise oder gar nicht online tätig ist. Wobei der letzte Fall eigentlich nicht mehr vorkommt. Eine eigene Homepage ist heute absolut zwingend, um Kunden zu akquirieren. Bei all dem Trubel um die Firmengründung geht eines aber leicht vergessen. Sofern es sich bei der Neugründung nicht um eine juristische Person handelt, gehen viele Existenzgründer davon aus, dass das private Girokonto zunächst völlig ausreichend ist, um den Geldverkehr abzuwickeln. In der Theorie ist das auch richtig, der Ärger mit dem Finanzamt ist jedoch vorprogrammiert. Welche Zahlungen geschäftlicher Natur waren, welche Zahlungen privater, muss mühsam aufgeschlüsselt werden, die fehlende Anerkennung der einen oder anderen Buchung ist fast zwangsläufig. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, von Beginn an getrennte Konten zu führen.
Banken haben die unangenehme Eigenart, dass sie für Geschäftskonten höhere Gebühren verlangen, als für privat genutzte Konten. Erfreulicherweise gibt es aber auch Institute, die für private Girokonten generell keine Gebühren verlangen. Wer als Personenfirma agiert, kann hier die Gebühren umgehen, indem er einfach ein Konto auf seinen Namen eröffnet und somit von der Gebührenfreiheit profitiert. Etwas anders verhält es sich bei einer GmbH oder anderen juristischen Person. In diesem Fall muss das Konto auf den Namen des Unternehmens eröffnet werden. Einige Onlinebanken stellen inzwischen aber auch Geschäftskonten gebührenfrei zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Guthabenkonten, in deren Zentrum die Kreditkarte steht. Über das Kreditkartenkonto werden alle anfallenden Zahlungen abgewickelt. Je niedriger die Bankgebühren ausfallen, um so positiver wirkt sich dies wieder auf den Business Case aus. Es macht also Sinn, beispielsweise über das Vergleichsportal bestesgirokonto.net erst einmal zu schauen, welche Bank die günstigsten Konditionen berechnet. Der Aufwand beträgt nur wenige Minuten, macht sich aber bezahlt.