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Rechtsformen -
Eine Gegenüberstellung

So, lieber Gründer, nun musst du dich entscheiden. Welche Rechtsform soll dein Unternehmen bekommen?“ Aber wie die sexy Stimme aus dem Hintergrund in der Fernsehshow Herzblatt – der eine oder andere von euch wird sich vielleicht daran erinnern ;-) – fasse ich die wichtigsten Aspekte der Rechtsformen erst noch einmal für dich zusammen:

  1. Kapital bzw. Mindestgeldeinlage
  2. Gründerzahl
  3. Haftung
  4. Entscheidungsbefugnis/Vertretung
  5. Formalitäten/Kosten
  6. Eintragung in das Handelsregister (HR)
  7. Vertrag/Formvorschriften

Diese sieben Punkte kannst du in der folgenden Darstellung der Rechtsformen näher betrachten.

Einzelunternehmen (Nichtkaufleute/Kleingewerbetreibende)

  1. kein festes Kapital, keine Mindesteinlage vorgeschrieben
  2. 1 Gründer
  3. unbeschränkte Haftung sowohl mit Geschäfts- als auch Privatvermögen
  4. alleinige Entscheidungsbefugnis beim Inhaber
  5. nur Gewerbeanmeldung, geringe Kosten
  6. kein HR-Eintrag
  7. keine Formvorschriften

Einzelkaufleute (Kaufmann)

  1. kein festes Kapital, keine Mindesteinlage vorgeschrieben
  2. 1 Gründer
  3. unbeschränkte Haftung sowohl mit Geschäfts- als auch Privatvermögen
  4. alleinige Entscheidungsbefugnis beim Inhaber,
    Inhaber kann einen Prokuristen bestellen
  5. Gewerbeanmeldung und HR-Eintrag, relativ geringe Kosten
  6. HR-Eintrag
  7. keine Formvorschriften

GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Nichtkaufleute/Kleingewerbetreibende)

  1. kein festes Kapital, keine Mindesteinlage vorgeschrieben
  2. mindestens 2 Gründer
  3. gesamtschuldnerische Haftung von Gesellschaft und Gesellschaftern
    (sowohl mit Geschäfts- als auch Privatvermögen)
  4. gemeinsame Geschäftsführung und Vertretung durch alle Gesellschafter
    (sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist)
  5. nur Gewerbeanmeldung, geringe Kosten
  6. kein HR-Eintrag
  7. keine Formvorschriften, aber ein Gesellschaftsvertrag ist zu empfehlen

OHG Offene Handelsgesellschaft (Kaufmann)

  1. kein festes Kapital, keine Mindesteinlage vorgeschrieben
  2. mindestens 2 Gründer
  3. gesamtschuldnerische Haftung sowohl von Gesellschaft und Gesellschaftern
    (mit Geschäfts- als auch Privatvermögen)
  4. Einzelgeschäftsführung und Einzelvertretungsmacht jedes Gesellschafters
    (sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist, auch Bestellung eines Prokuristen möglich)
  5. Gewerbeanmeldung und HR-Eintrag, relativ geringe Kosten
  6. HR-Eintrag
  7. keine Formvorschriften, aber ein Gesellschaftsvertrag ist zu empfehlen

KG Kommandit-Gesellschaft (Kaufmann)

  1. kein festes Kapital, keine Mindesteinlage vorgeschrieben,
    jedoch Kommanditeinlagen für Kommanditisten in beliebiger Höhe
  2. mindestens 2 Komplementäre
  3. unbeschränkte Haftung der Komplementäre (mit Geschäfts- als auch Privatvermögen)
    Kommanditisten haften in Höhe ihrer Einlage (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung im Handelsregister ein)
  4. Einzelgeschäftsführung und Einzelvertretungsmacht jedes Komplementärs
    (in besonderen Fällen Beteiligung der Kommanditisten erforderlich, Bestellung von Prokuristen möglich)
  5. Gewerbeanmeldung und HR-Eintrag, relativ geringe Kosten
  6. HR-Eintrag
  7. keine Formvorschriften, aber ein Gesellschaftsvertrag ist zu empfehlen

GmbH Gesellschaft mit Beschränkter Haftung (Kaufmann)

  1. Mindeststammkapital: 25.000 Euro
    Jeder Anteil muss zu mindestens einem Viertel eingezahlt sein, insgesamt aber mindestens die Hälfte des Stammkapitals.
  2. mindestens 1 Gründer
  3. Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung in das Handelsregister ein)
    ggf. persönliche Haftung des Geschäftsführers
  4. Geschäftsführer
    Geschäftspolitik: Gesellschafterversammlung, sofern vorhanden Aufsichtsrat, Bestellung eines Prokuristen möglich
  5. Gewerbeanmeldung und HR-Eintrag, Notarielle Urkunde, hohe Kosten
  6. HR-Eintrag
  7. Gesellschaftsvertrag zwingend erforderlich
    (Mindestinhalt gesetzlich geregelt, notarielle Beurkundung erforderlich, notarielles Musterprotokoll kann in einfachen Fällen genutzt werden)

AG Aktiengesellschaft (Kaufmann)

  1. Mindeststammkapital: 50.000 Euro
  2. mindestens 1 Gründer
  3. Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung in das Handelsregister ein)
    ggf. persönliche Haftung des Vorstands
  4. Vorstand
    Geschäftspolitik: Aufsichtsrat, Hauptversammlung, Bestellung eines Prokuristen möglich
  5. Gewerbeanmeldung und HR-Eintrag, Notarielle Urkunde, hohe Kosten
  6. HR-Eintrag
  7. Gesellschaftsvertrag zwingend erforderlich
    (Mindestinhalt gesetzlich geregelt, notarielle Beurkundung erforderlich)

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